Bibliotheksordnung

Bibliotheksordnung (Kurzfassung)

 

 
1.) Die Bibliothek steht allen Inhabern eines Bibliothekausweises zur Verfügung.
2.) Bücher können im Bibliotheksraum der Freihandbücherei nach Bedarf entnommen und benützt werden. Nicht    mehr benötigte Exemplare bitte nicht ins Regal zurückstellen, sondern auf dem Bücherwagen ablegen.
3.)Jeder Benützer darf gleichzeitig maximal drei Bücher entlehnen. Diese sollten nach drei Wochen entweder zurückgebracht oder verlängert werden.
5.) Bücher mit goldener Signatur ( insbes. u.a. Nachschlagewerke ) gehören zur Präsenzbibliothek. Sie dürfen aus dem Bibliotheksraum nicht entfernt werden.
6.) Die Bibliothek soll den Benutzern als Lese- und Arbeitsraum dienen. Laute Gespräche und lärmerzeugende Tätigkeiten sind daher zu unterlassen.
7.) Die Mitnahme von Speisen, Getränken und Schultaschen in die Bibliothek ist nicht erlaubt.
8.) Es ist darauf zu achten, dass die Bibliothek nur mit sauberen Schuhen betreten werden darf.
9.) Den Anweisungen der Aufsicht ist in allen Fällen Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde müssen mit dem Verweis aus der Bibliothek bzw. mit dem Entzug der Entlehnberechtigung rechnen.

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