Kinder- und Jugendrechte-Workshops der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark und dem BG/BRG Judenburg hat sich in den letzten Jahren etabliert und so fanden auch heuer wieder Workshops in allen 2.Klassen statt.
Welchen Hintergrund gibt es dazu?
In der UN-Kinderrechtskonvention sind seit mehr als 30 Jahren die Kinderrechte als besondere Form der Menschenrechte in 54 Artikeln zusammengefasst. Am 5. September 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich formal in Kraft getreten, trotzdem sind die Kinderrechte noch längst nicht jedem bekannt. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Steiermark ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Steiermark und arbeitet auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention und des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§§ 39,40). Daraus ergibt sich unter anderem der Auftrag, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte angemessen zu informieren. Um diesen Auftrag zu erfüllen, bietet die kija Workshops für Kinder und Jugendliche an, die von kija-Botschafterinnen und kija-Botschaftern an Schulen und Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit eingehalten werden.
Was passiert in diesen Workshops?
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark thematisiert in ihren Workshops die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und die sich daraus ergebende Verantwortung.
Weitere Fragen, die in den Workshops mit den Kindern und Jugendlichen thematisiert und aufgearbeitet werden, sind:
Wir bedanken uns bei den Kinderrechte-Botschafterinnen und Kinderrechte-Botschaftern der Kinder-und Jugendanwaltschaft Steiermark, denen es in den dreistündigen Workshops wieder gelungen ist, diese wichtigen Inhalte interaktiv und spielerisch angepasst an die Bedürfnisse und an das Alter der Kinder und Jugendlichen zu vermitteln. Begleitet wurden die Workshops von den Klassenvorständinnen der 2.Klassen.
Dir.in Mag. a Ursula Schriefl